Samstag, 2. Juni 2012

Schickliche Kleidung




Antwort:

In unserer Kleiderordnung steht nur "schickliche Kleidung". Beim Obergericht sind dunkle Kleider Vorschrift. Hier habe ich noch nie von einer Farbvorschrift gehört. Es sind aber eigentlich immer alle Schwarz oder Grau gekleidet. Hemd darf es dann auch etwas helleres sein. Aber nicht allzu bunt (ist ja keine Hochzeit) :-) Was auch verpönt ist, ist, wenn jemand eine rote Kravatte trägt. So was dürfen sich eigentlich nur Chefs erlauben. Aber auch das ist nicht verboten. Es wird dann höchstens komisch geschaut :-)
Wenn der Beschuldigte, Zeuge, oder sonst eine Partei zu spät kommt, wird mind. eine Viertelstunde gewartet. Wenn die Person zu spät oder gar nicht kommt, kann diese mit einer Ordnungsbusse bis CHF 1'000.00 gebüsst werden (wobei üblicherweise eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 ausgesprochen wird). Im Falle eines Strafbefehls (alt: Strafmandat) gilt der Einspruch als zurückgezogen wenn der Beschuldigte nicht kommt und der Strafbefehl wird rechtskräftig. Eine Vorführung des Beschuldigten wird meistens erst beim 2. Nichterscheinen veranlasst. Aber auch das wird von Fall zu Fall entschieden.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: mdaehler@bluewin.ch [mailto:mdaehler@bluewin.ch]
Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2012 08:03
 Betreff: Respekt und Würde am Gericht

Guten Tag und danke.
Bei der Auswertung des Besuches fragen SchülerInnen, ob es am Gericht Kleidervorschriften gebe. Sie haben beobachtet, dass der Anwalt und auch das Gericht mehrheitlich dunkel gekleidet waren. Zudem fragen sie, was passiert, wenn man vorgeladen sei und zu spät oder gar nicht komme.

Ich sage ihnen: (Stimmt das für das Regionalgericht Bern-Mittelland)?
·         Die dunkle Kleidung sei der Würde des Amtes, der Bedeutung der Aufgabe entsprechend. Es lohne sich, als Zeuge aber insbesondere als Kläger oder Angeschuldigter wie bei einem Bewerbungsgespräch aufzutreten: authentisch und respektvoll.
·         Zur Verspätung: je nach Situation sei Warten im zumutbaren Rahmen mit Ermahnung, ein Verweis, eine Busse oder sogar die polizeiliche Zuführung möglich. Auch mit Pünktlichkeit erweise man dem Gericht, aber auch dem Opfer oder Täter wie bei einem Vorstellungsgespräch Respekt.

Liebe Grüsse
Markus Dähler

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Mittwoch, 18. April 2012

bike2school

Bike2school – rund ums Jahr
Mit dem Velo zur Schule – die Aktion von Pro Velo Schweiz geht noch weiter als das: Veloausflüge und Geschicklichkeitsparcours bringen zusätzlichen Schwung in den Schulalltag. Im Rahmen der jährlichen Aktion sammeln SchülerInnen ab der 4. Klasse Punkte und Kilometer im Wettbewerb um tolle Preise, neu zweimal pro Schuljahr!
Weitere Informationen: www.bike2school.chBike2school

Aus der Berner Zeitung:
Das-Ende-der-Velovignette-kann-teuer-werden
Das Ende der Velovignette kann teuer werden
Nicht allen Velofahrern ist bewusst, welche Auswirkungen die Abschaffung der Velovignette hat. Dies zeigt eine Videoumfrage. Ein Versicherungsexperte nimmt Stellung.
Velofahrer in Zürich: «Ich habe noch keine Haftpflichtversicherung.» 
Seit diesem Jahr gibt es keine Velovignetten mehr. Wer als Velofahrer einen Unfall verursacht, muss deshalb eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Wer keine hat, trägt die Kosten selbst. Und das kann teuer werden. Zwar beträgt gemäss Axa Winterthur die durchschnittliche Schadensumme nur 2000 Franken. Kommen jedoch Menschen zu Schaden, beträgt sie in vielen Fällen mehr als 500'000 Franken.
Fachleute schätzen, dass ungefähr zehn Prozent der Schweizer keine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Otto Stuber, Leiter Privathaftpflicht bei der Zürich-Versicherung, rät auf jeden Fall, bei der Versicherung abzuklären, ob tatsächlich ein Versicherungsschutz bei Velounfällen besteht und ob die ganze Familie versichert ist.

Prämienanstieg ist möglich
Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Velovignette auf die Prämien? «Wir gehen im Moment davon aus, dass keine Prämienanpassungen stattfinden», meint Stuber. «Je nach Schadenverlauf kann es jedoch sein, dass der eine oder andere Versicherer die Prämien anhebt.» Eine gute Nachricht für Velofahrer, die noch keine Privathaftpflichtversicherung haben: Der Versicherungsschutz der Velovignette 2011 besteht noch bis Ende Mai 2012.
Die Velonummern und später die Velovignette waren eine schweizerische Eigenheit. Die Velonummer wurde ungefähr um die Jahrhundertwende eingeführt. Bis in die 1960er-Jahre gestalteten die Kantone ihre eigenen Nummern, dann wurden sie vereinheitlicht. Ab 1988 wurden die Nummern aus Kostengründen nur noch als selbstklebende Vignetten verkauft.

Freitag, 30. März 2012

Stehlen

Erneut sind heute einer Schülerin aus unserer Klasse 5 Fr. gestohlen worden. Ob's während der grossen Pause war? ... Bitte lasst keine Wertgegenstände im Gang herumliegen. Gleichzeitig verlange ich Resepekt gegenüber den Privatpulten der SchülerInnen im Zimmer 37!

Samstag, 11. Februar 2012

Jugendarbeit

Jugendarbeit Engehalbinsel-Länggasse (JEL)
Neufeldstrasse 6
3012 Bern

031 301 56 65 (Hauptnummer)                                                                      jel@toj.ch
079 509 67 86 (Länggasse)                                                                              www.toj.ch
079 771 25 97 (Engehalbinsel)                                                                        facebook.com/toj.jel



Zusammenschluss Jugendarbeit Engehalbinsel-Länggasse (JEL)

Geschätzte Treffnutzer/Innen, Eltern, Quartierbewohner/Innen und Netzwerkpartner des Stadtteils 2
Wir informieren Euch über den Zusammenschluss der Jugendarbeit Engehalbinsel und der Jugendarbeit Länggasse. Ab sofort sind wir, das Team der Jugendarbeit Engehalbinsel-Länggasse (JEL) unter gemeinsamer Telefonnummer, E-Mail und Adresse erreichbar.
Den Nutzer/Innen der Quartiere bleiben die bisherigen Angebote im selben Umfang erhalten. Das heisst: Der Jugend,-und Quartiertreff Aaregg und der Jugendtreff Bronx sind weiterhin Mittwochs und Freitags für Jugendliche ab der 5. Klasse geöffnet. Die aktuellen Angebote beider Standorte sind in unserem gemeinsamen Programm zu finden. Dieses wird jeweils auf der Homepage des Trägervereins für die offene Jugendarbeit der Stadt Bern (TOJ) hochgeladen (www.toj.ch) oder ist bei uns erhältlich.
Neu ist die interkulturelle Strassenfussball-Liga Bunt Kickt Gut Bern bei der Jugendarbeit Engehalbinsel-Länggasse angegliedert. Weitere Informationen unter: buntkicktgut.ch oder Buntkicktgut@toj.ch
Die Jugendarbeit Engehalbinsel-Länggasse wird auch in Zukunft mit den bisherigen Netzwerkpartnern zusammenarbeiten. Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Das Team der Jugendarbeit Engehalbinsel-Länggasse: Andrea Graziano, Florian Binder, Simon Kramel, Thomas Neuenschwander und Rebecca Zingg

(Im Anhang das aktuelle Programm für die Monate Januar bis März)

Donnerstag, 26. Januar 2012