Antwort:
In unserer Kleiderordnung steht nur "schickliche
Kleidung". Beim Obergericht sind dunkle Kleider Vorschrift. Hier habe ich
noch nie von einer Farbvorschrift gehört. Es sind aber eigentlich immer alle
Schwarz oder Grau gekleidet. Hemd darf es dann auch etwas helleres sein. Aber
nicht allzu bunt (ist ja keine Hochzeit) :-) Was auch verpönt ist, ist, wenn
jemand eine rote Kravatte trägt. So was dürfen sich eigentlich nur Chefs erlauben.
Aber auch das ist nicht verboten. Es wird dann höchstens komisch geschaut :-)
Wenn der Beschuldigte, Zeuge, oder sonst eine Partei zu spät
kommt, wird mind. eine Viertelstunde gewartet. Wenn die Person zu spät oder gar
nicht kommt, kann diese mit einer Ordnungsbusse bis CHF 1'000.00 gebüsst werden
(wobei üblicherweise eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 ausgesprochen wird). Im
Falle eines Strafbefehls (alt: Strafmandat) gilt der Einspruch als
zurückgezogen wenn der Beschuldigte nicht kommt und der Strafbefehl wird
rechtskräftig. Eine Vorführung des Beschuldigten wird meistens erst beim 2.
Nichterscheinen veranlasst. Aber auch das wird von Fall zu Fall entschieden.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: mdaehler@bluewin.ch [mailto:mdaehler@bluewin.ch]
Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2012 08:03
Betreff: Respekt und Würde am Gericht
Guten Tag und danke.
Von: mdaehler@bluewin.ch [mailto:mdaehler@bluewin.ch]
Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2012 08:03
Betreff: Respekt und Würde am Gericht
Guten Tag und danke.
Bei der Auswertung des Besuches fragen SchülerInnen, ob es
am Gericht Kleidervorschriften gebe. Sie haben beobachtet, dass der Anwalt und
auch das Gericht mehrheitlich dunkel gekleidet waren. Zudem fragen sie, was passiert,
wenn man vorgeladen sei und zu spät oder gar nicht komme.
Ich sage ihnen: (Stimmt das für das Regionalgericht Bern-Mittelland)?
Ich sage ihnen: (Stimmt das für das Regionalgericht Bern-Mittelland)?
·
Die dunkle Kleidung sei der Würde
des Amtes, der Bedeutung der Aufgabe entsprechend. Es lohne sich, als Zeuge
aber insbesondere als Kläger oder Angeschuldigter wie bei einem
Bewerbungsgespräch aufzutreten: authentisch und respektvoll.
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Zur Verspätung: je nach Situation
sei Warten im zumutbaren Rahmen mit Ermahnung, ein Verweis, eine Busse oder
sogar die polizeiliche Zuführung möglich. Auch mit Pünktlichkeit erweise man
dem Gericht, aber auch dem Opfer oder Täter wie bei einem Vorstellungsgespräch
Respekt.
Liebe GrüsseMarkus Dähler
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