Samstag, 2. Juni 2012

Schickliche Kleidung




Antwort:

In unserer Kleiderordnung steht nur "schickliche Kleidung". Beim Obergericht sind dunkle Kleider Vorschrift. Hier habe ich noch nie von einer Farbvorschrift gehört. Es sind aber eigentlich immer alle Schwarz oder Grau gekleidet. Hemd darf es dann auch etwas helleres sein. Aber nicht allzu bunt (ist ja keine Hochzeit) :-) Was auch verpönt ist, ist, wenn jemand eine rote Kravatte trägt. So was dürfen sich eigentlich nur Chefs erlauben. Aber auch das ist nicht verboten. Es wird dann höchstens komisch geschaut :-)
Wenn der Beschuldigte, Zeuge, oder sonst eine Partei zu spät kommt, wird mind. eine Viertelstunde gewartet. Wenn die Person zu spät oder gar nicht kommt, kann diese mit einer Ordnungsbusse bis CHF 1'000.00 gebüsst werden (wobei üblicherweise eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 ausgesprochen wird). Im Falle eines Strafbefehls (alt: Strafmandat) gilt der Einspruch als zurückgezogen wenn der Beschuldigte nicht kommt und der Strafbefehl wird rechtskräftig. Eine Vorführung des Beschuldigten wird meistens erst beim 2. Nichterscheinen veranlasst. Aber auch das wird von Fall zu Fall entschieden.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: mdaehler@bluewin.ch [mailto:mdaehler@bluewin.ch]
Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2012 08:03
 Betreff: Respekt und Würde am Gericht

Guten Tag und danke.
Bei der Auswertung des Besuches fragen SchülerInnen, ob es am Gericht Kleidervorschriften gebe. Sie haben beobachtet, dass der Anwalt und auch das Gericht mehrheitlich dunkel gekleidet waren. Zudem fragen sie, was passiert, wenn man vorgeladen sei und zu spät oder gar nicht komme.

Ich sage ihnen: (Stimmt das für das Regionalgericht Bern-Mittelland)?
·         Die dunkle Kleidung sei der Würde des Amtes, der Bedeutung der Aufgabe entsprechend. Es lohne sich, als Zeuge aber insbesondere als Kläger oder Angeschuldigter wie bei einem Bewerbungsgespräch aufzutreten: authentisch und respektvoll.
·         Zur Verspätung: je nach Situation sei Warten im zumutbaren Rahmen mit Ermahnung, ein Verweis, eine Busse oder sogar die polizeiliche Zuführung möglich. Auch mit Pünktlichkeit erweise man dem Gericht, aber auch dem Opfer oder Täter wie bei einem Vorstellungsgespräch Respekt.

Liebe Grüsse
Markus Dähler

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